Hinweise zur Batterieentsorgung

Angaben gemäß Batteriegesetz (BattG) und der Verordnung zur Durchführung des Batteriegesetzes (BattGDV) | Stand: Januar 2023

Das BattG regelt das Inverkehr­bringen, die Rück­nahme und die umwelt­verträgliche Entsorgung von Batterien und Akku­mulatoren. Da unsere Warensendungen Batterien und Akkus enthalten können, sind wir zur Übernahme der Kosten für die Rücknahme und Entsorgung verpflichtet. Wir sind bei der Stiftung ear unter der folgenden Batt.-Reg.-Nr. registriert: DE 21566209

Hier finden Sie das einsehbare Batteriegesetz-Melderegister der Stiftung ear: Batteriegesetz-Melderegister

Gemäß BattG sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:

Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei einer nicht sachgemäßen Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten u. a. auch wichtige Rohstoffe (Eisen, Zink, Mangan, Nickel), die wiederverwertet werden können. Sie als privater Endnutzer sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an uns zurückschicken oder im örtlichen Einzelhandel oder in kommunalen Sammelstellen abgeben.

Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:

Pb =  enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd =  enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg =  enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber